Bakterien

Karies und Baktus

Die Zahnkaries, auch bekannt als Zahnfäule, leitet sich vom lateinischen Wort „Caries“ ab. Zahnkaries kann jeden treffen, sowohl Kinder als auch Erwachsene.

Karies ist eine weit verbreitete Infektionskrankheit, bei der wir zwischen zwei Hauptstadien unterscheiden: der Initialkaries und der Caries profunda.

Was bedeutet Initialkaries?

Die Initialkaries ist gekennzeichnet durch eine Entkalkung der Zahnoberfläche, die sich in Form von weißen, stumpf aussehenden Flecken auf den Zähnen im Frontzahn- oder Seitenzahnbereich zeigt. Diese Anfangskaries kann durch regelmäßige Fluoridbehandlungen und eine optimale Mundhygiene gestoppt werden, um die Entwicklung einer Sekundärkaries, der zweiten Phase in der Kariesentwicklung, zu verhindern.

Die tiefliegende Karies

In der zweiten Phase der Zahnkaries, der Caries profunda, liegt die Pulpa, der Zahnnerv, frei. Während der Kariesentfernung durch den Zahnarzt kann es zu Blutungen kommen, weshalb diese Phase als „profunda“ bezeichnet wird, was auf eine tiefliegende Karies hinweist. Bevor der vorbereitete und kariesfreie Zahn wieder verschlossen werden kann, muss eine medizinische Einlage verwendet werden, um die freigelegte Pulpa abzudecken und den Zahnnerv zu beruhigen, um weitere Zahnschmerzen zu verhindern. Eine Karies mit der Bezeichnung „c“ hingegen bedeutet, dass eine ausreichende Zahnbeinschicht den Zahnnerv schützt und keine medizinische Einlage vor der Unterfüllung erforderlich ist.

Karies bei Milchzähnen

Die Karies der Milchzähne wird oft unterschätzt, da viele Eltern wissen, dass diese Zähne ab dem sechsten Lebensjahr des Kindes ausfallen. Dies ist jedoch nur teilweise richtig, da der erste bleibende Zahn hinter dem letzten Milchbackenzahn des Kindes wächst und oft übersehen wird. Daher haben die meisten Kinder und Erwachsenen im Verlauf ihres Lebens mindestens eine Füllung im ersten bleibenden Backenzahn. Dieser Form der Zahnkaries kann durch eine Versiegelung der Zahnfissur mit einem fluoridhaltigen, meist transparenten und UV-gehärteten Schutzlack beim Zahnarzt vorgebeugt werden. Die Kosten für diese Maßnahme werden von der gesetzlichen Krankenkasse für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren übernommen. Für Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr handelt es sich bei der Fissurenversiegelung der Vormahlzähne und Backenzähne um eine Privatleistung.

Mehr zum Thema